Allgemeine Geschäftsbedingungen

MASA Transport Solutions - Marko Sargic
Laxenburger Str. 220/B3, 1230 Wien, Österreich
office@masa-transport.com

1. Bedingungen / Voraussetzungen

Die Erteilung des Auftrages kann schriftlich, dies kann formlos per E-Mail oder indem Sie einfach das Offert-Firmenmäßig gezeichnet an uns senden oder mündlich am Telefon. Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten garantieren zu können, gehen wir davon aus, dass die Transportwege frei zugänglich, statisch geeignet und ausreichend dimensioniert sind. Vorhandene Aufzüge dürfen von uns unter Berücksichtigung von – vom Hersteller vorgegebenen Einschränkungen – genutzt und für den An-/Abtransport verwendet werden.

2. Grundbedingungen

Vereinbarungsgemäße Durchführung des Auftrages setzt voraus, dass nicht extreme Witterungsbedingungen oder nicht vorhersehbare Baustellen bzw. behördliche Sperrung der Zu-/Abfahrtswege (Überschwemmung, Schneefall, Glatteis, etc.) eine Leistungserbringung erschweren bzw. unmöglich machen.

3. Normalarbeitszeit

Montag bis Samstag von 08:00 bis 18:00. Überstundenzuschläge werden gesondert abgerechnet und bei Stundenvereinbarungen gilt der vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten gegengezeichnete Arbeitsschein als Grundlage. Minimale Verrechnung: 2 Stunden (ausgenommen schriftliche Sondervereinbarungen). Wegzeit: Für An- und Abfahrt innerhalb Wien wird mit einmalig mit einer Stunde verrechnet. Sonstige Wegzeiten gem. Vereinbarung.

4. Haftung gemäß Beförderungsbedingungen für den Gütertransport

Der Auftragnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung des Gutes, sofern der Verlust oder die Beschädigung aus seinem Verschulden während der dem Auftragnehmer obliegenden Behandlung oder Beförderung des Gutes eintritt. Der Auftragnehmer hat den Schaden unter Ausschluss der Haftung für etwaige Wertminderung in Natur zu beseitigen, jedoch steht es ihm in jedem Fall frei, die Entschädigung Für einen etwaigen Schadensersatz wird immer von Zeitwert und nicht vom Anschaffungswert ausgegangen.

Die Haftung ist ausgeschlossen:
a) für den Inhalt von Behältern aller Art, deren Ein- und Auspacken im Vertrag nicht übernommen wurde;
b) für den Inhalt von auf Veranlassung des Auftraggebers beladen stehen bleibenden Transportautos, sofern nichts anderes vereinbart ist;
c) für Schäden, die infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Gutes entstehen, wie z.B. Bruch oder Beschädigung von Marmorplatten, Glas, Porzellan, Spiegeln, Glühkörpern, Stuckrahmen, Beleuchtungskörpern, Lampenschirmen, Ofen und mechanischen Werken.
d) Die Haftung ist ferner ausgeschlossen für Schäden, wie z. B. zu große Belastung der Möbel, Lösen von Verleimungen, Lack-, Kratz- und Schrammschäden, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen sowie Witterungseinflüsse.
e) für Schäden oder Verlust an Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Münzen, Wertpapieren jeder Art, Dokumenten und Urkunden.
f) für Funktionsschäden an Elektrogeräten, wie z. B. Waschmaschinen, Rundfunk-, Fernseh-, EDV- Hifi- oder ähnlich Geräten;
g) für Schäden an Pflanzen oder Tieren;
h) für Schäden, die durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie
Tiere entstehen;
i) für Beschädigung der Umzugsgüter bzw. an Wänden, Fenster, Böden und Stiegengeländer, während des Beoder Entladens.
Auftragnehmer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen und der Auftraggeber auf der Durchführung der
Leistung bestanden hat.
j.) für Beschädigungen welche in Folge einer „Facharbeitertätigkeit“ (Tischler, Elektriker oder Installateur) entstehen, der
Auftragnehmer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen und der Auftraggeber auf der Durchführung der Leistung bestanden hat.
k.) Die Haftung erlischt, wenn äußerlich erkennbare Mängel nicht sofort bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Mängel spätestens
am sechsten Tag nach Ablieferung dem Auftragnehmer schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.

5. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten nach Entladung und bei Auslandstransporten vor Beladung zu bezahlen.

6. Zahlungsverzug

Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnen wir Ihnen die ortsüblichen Mahnspesen, Zinsen pro angefangenem Kalendermonat, sowie Inkassospesen lt. Auslage.

7. Voraussetzung

Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf und Einhaltung der vereinbarten Kosten sicherstellen zu können, gehen wir von folgenden Voraussetzungen aus:
-die Transportwege sind frei zugänglich und Liftanlagen sind wie vereinbart zugänglich und nutzbar, sowie statisch geeignet
-Freier Abstellplatz für den Möbeltransportwagen ist maximal 15 Meter vom Hauseingang entfernt.
-keine Leistungsbeeinträchtigung durch Schnee oder Eis.

8. Gesonderte Transporte für Valoren
(Gilt für Kaufleute die nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen)

Eine gesonderte Transportversicherung (Valoren, Edelmetalle jeder Art, Ronden sowie Schmuck) kann via MASA Transport Solutions bei einem Versicherungsunternehmen nach Wahl von MASA Transport Solutions eingedeckt werden (generelle Eindeckung einer Versicherung, sofern der Auftraggeber diese nicht untersagt). Dies erfolgt nur gegen gesonderten Auftrag. MASA Transport Solutions hat keinen Einfluss auf die Abwicklung der Schadensbearbeitung oder auf die Höhe und den Zeitpunkt der Wiedergutmachung. MASA Transport Solutions ist berechtigt, eine Manipulationspauschale zu verrechnen, die in der Versicherungsprämie inkludiert ist und über die Frachtrechnung verrechnet wird. Bei Sendungen und Schadensfällen, bei denen eine Transportversicherung abgeschlossen wurde, verzichtet der Geschädigte auf Regressansprüche an MASA Transport Solutions, weiteres ist die Haftung durch MASA Transport Solutions ausgeschlossen.

Der Auftragsgeber verpflichtet sich uns gesonderte Transporte (Valoren, Edelmetalle jeder Art, Ronden sowie Schmuck) bekannt zu geben. Bei nicht Bekanntgabe haftet MASA Transport Solutions nicht für Beschädigung oder Verlust sowie, nicht bei Verlust oder Beschädigung durch dritte.

Der Auftragsgeber ist berechtigt seine eigene Transportversicherung zu verwenden. Allerdings muss dies bekannt schriftlich bekannt gegeben werden. Ein Regressverzicht, mit Ausnahme Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, muss unterzeichnet werden. MASA Transport Solutions haftet nicht für Verlust oder Beschädigung bei Verwenden der eigenen Valorenversicherung (Valoren, Edelmetalle jeder Art, Ronden sowie Schmuck).

MASA Transport Solutions haftet nicht, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die MASA Transport Solutions auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen MASA Transport Solutions nicht abwenden konnte.

Verluste sowie Beschädigungen müssen innerhalb von drei Werktagen schriftlich bekanntgegeben werden, andernfalls Haftet MASA Transport Solutions nicht für etwaige Schäden oder Verluste.

9. Haftung für Valoren-Transporte
(Gilt für Kaufleute die nicht dem Konsumentenschutz
gesetz unterliegen)

Haftung für das Transportgut erstreckt sich von der Zeit der Übernahme in das Gewahrsam bis zur Ablieferung der Sendung. Bei Beschädigung und Verlust liegt die Höchstgrenze der Haftung 8,33 SZR je Kilogramm vom Rohgewicht der Sendung bei Lieferfristüberschreitung bis zur Höhe der Frachtkosten. Bei Teilverlust oder –Beschädigung wird das Gewicht des entwerteten Teils der Sendung zugrunde gelegt. Haftung für Schäden an Sendungen sowie Schäden in Folge von Lieferfristüberschreitungen durch höhere Gewalt oder nicht schuldhaft zu vertretenden Umständen oder Widrigkeiten sind ausgeschlossen. Alle weiteren Schadensersatzansprüche –auch für Folgeschäden, Verdienstentgang, Gewinneinbußen, Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden die durch Verzögerungen bei der Zollabfertigung entstehen – sind ausgeschlossen. MASA Transport Solutions haftet nicht für Beschädigungen an der Sendung, sollte diese auf Mängel an der Verpackung zurückzuführen sein. Des Weiteren gelten subsidiär zu diesen Bedingungen die jeweiligen Bestimmungen im Bereich der Verkehrsträger. Diese sind im Lufttransport: das Warschauer Abkommen, sofern nicht das Montrealer Übereinkommen einschlägig ist; für Transport auf der Straße gilt als Grundlage das CMR.

10. Verpackung Wertangaben bei Valoren Transport
(Gilt für Kaufleute die nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen)

Die Verpackung muss neutral sein und darf nicht als Valoren Transport gekennzeichnet werden. MASA Transport Solutions behaltet sich das Recht vor, gekennzeichnete Pakete sowie unverpackte Ware nicht anzunehmen und den Auftrag abzulehnen.

Der Auftragsgeber verpflichtet sich wahrheitsgemäße Wertangaben uns bekannt zu geben. MASA Transport Solutions haftet nicht, wenn die Wertangabe vom Auftrag nicht übereinstimmt.

11. Paket Overnight Service

MASA Transport Solutions behaltet sich das Recht vor, Wertsendungen bis € 10.000,- pro Paket mit einem Overnight Service zu versenden. MASA Transport Solutions behaltet sich das Recht vor aus Sicherheitsgründen keine Unternehmensnamen zu nennen.

12. Direktfahrten

MASA Transport Solutions ist berechtigt, Direkttransporte durchzuführen. Diese jedoch dürfen einen Wert von je Paket € 100.000,- höchstens aber je Verkehrsübliches Transportmittel € 250.000 nicht überschreiten. MASA Transport Solutions haftet nicht für Wertgegenstände, die diesen Wert pro Paket oder pro Fahrt übersteigt. Der Auftragsgeber ist sich bewusst, wahrheitsgemäße angaben zu machen und so zu verpacken. MASA Transport Solutions behaltet sich das Recht vor, Pakete nicht umzupacken, weil der Wert einer Sendung übersteigt.

13. Prämien

MASA Transport Solutions behaltet sich das Recht vor eine Manipulationspauschale zu verrechnen. Die Versicherungsprämie beträgt 0,4 % ( 4‰ ) vom Warenwert jedoch mindestens €25,- alle exkl. 20% gesetzliche USt.

14. Höchstversicherungenssummen

MASA Transport Solutions behaltet sich das Recht vor, Wertsendungen bis € 10.000,- pro Paket mit einem Overnight Service zu versenden.

MASA Transport Solutions ist berechtigt, Direkttransporte durchzuführen. Diese jedoch dürfen einen Wert von je Paket €100.000,- höchstens aber je Verkehrsübliches Transportmittel €250.000 nicht überschreiten.

15. Rechtliches

Die Preise, gemäß der Kostenzusammenstellung, sind auf Grund der Angaben des Absenders und/oder nach Feststellung des Spediteurs ermittelt worden. Zuschläge für Neben- , Mehr- und Sonderleistungen, Fahrgelder und amtl. Gebühren, die im Leistungsumfang nicht aufgeführt sind, sind zusätzlich entsprechend den Einzelpreisen bzw. den üblichen Preisen zu vergüten. Auf der Fahrt anfallende Straßengebühren, Steuern oder Fährkosten sind zusätzlich, ggf. anteilig, zu vergüten.

Wir arbeiten ausschließlich auf Grund der Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) und den Beförderungsbedingungen für den Transport, in der jeweils gültigen Fassung.

Falls der Empfänger der Lieferungen ein Dritter sein wird, ist er vom Auftraggeber darüber zu informieren, wie er sich bei der Entladung und im Schadensfall zu verhalten hat, um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern.

16. Sonstiges

Gesondert berechnet werden, so nicht ausdrücklich vereinbart, eventuell notwendige Arbeiten von konsultierten Professionisten (Tischler, Elektriker, etc.), sowie sämtliche, nicht durch unser Verschulden entstandene Lagerungs- oder Mehrkosten, sowie Standgelder, Wartezeiten, Grenzwartezeiten über 2 Stunden und allfällig beauftragte Versicherungen. Bei Pauschalpreisvereinbarungen entfallen o.g. Sonderleistungen sinngemäß. Stornogebühren lt. Transporttarif.ext eingeben …

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